Der Artikel befasst sich mit dem weit verbreiteten Irrglauben, dass kinderlose Ehepartner automatisch alles erben, und erklärt, dass nach deutschem Erbrecht Verwandte des Verstorbenen Anspruch auf Teile des Nachlasses haben können. Rechtsexperten empfehlen die Erstellung eines Testaments, um Erbengemeinschaften zu vermeiden und eine ordnungsgemäße Nachlassverteilung sicherzustellen. Dabei betonen sie, wie wichtig es ist, Alleinerben und Schlusserben zu benennen und gleichzeitig Flexibilität bei Entscheidungen zur Nachlassplanung zu wahren.